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Ausländer erhält keine Kostenerstattung vom Sozialamt

Ein spanischer Staatsangehöriger, der seit Jahren in Deutschland lebt, stellt die Frage, ob ihm die Kosten der Bestattung für seinen in Deutschland verstorbenen Vater vom Sozialamt ersetzt werden können. Ausländer können zwar grundsätzlich Sozialleistungen in Deutschland beanspruchen, üblicherweise nicht aber die Bestattungskosten als sogenannte "Hilfe in anderen Lebenslagen". Nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII muss der Sozialhilfeträger bei einem entsprechenden Antrag eines Ausländers nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob der Anspruch im Einzelfall gerechtfertigt ist.
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