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Grab kann bei Sozialbestattung nicht frei gewählt werden

Der Ehemann einer Verstorbenen fragt, ob er das Grab vor Ort im Rahmen einer Sozialbestattung selbst und frei wählen kann. Dies ist nicht der Fall. Wahlgräber sind als die teurere Grabart von der Kostenübernahme des Sozialamtes nicht umfasst, sondern nur die angebotenen Reihengräber, die eben der Reihe nach vergeben werden und bei denen die Nutzungszeit nicht verlängerbar ist. Falls der entsprechende Friedhof jedoch weitere Grabangebote wie zum Beispiel Baumbestattungen, Gemeinschaftsgräber oder Urnenwände bereithält, die nicht teurer als ein Reihengrab sind, können diese auch vom Amt bezahlt werden.
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